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		| MitchVX VX-Rookie
 
 
 Anmeldedatum: 06.10.2011
 Beiträge: 4
 Wohnort: 24119 Kronshagen
 
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				|  Verfasst am: Fr Jun 07, 2013 11:02:14    Titel: Rückspiegel, E-Prüfzeichen und die Rennleitung |   |  
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				| Moin zusammen, 
 Mittwoch gerade bei bestem Wetter zu einem Törn quer durchs Land gestartet
  , drei Straßen weiter von der Rennleitung gestoppt worden  . Algemeine Fahrzeug und Führerscheinkontrolle.
 "Mich interessiert vor allem der Fahrzeugschein" waren die Worte eines freundlichen POM mit Zusatzqualifikation Motorradkunde
  . Er schlich dann auch freundlich guckend um meine VX, die Augen fleißig zwischen Zulassungsbescheinigung und Mopped wechselnd
  , fand auch alles was angebaut war als Eintrag und kam dann zu dem Schluß, das a) die Spiegel zu klein seien und b) das Prüfzeichen fehle  . Dazu sei gesagt, es handelt sich hierbei um schnuckelige ovale kleine Lenkerendspiegel aus dem Zubehör. So ´ne Kontrolle hatte ich letztes Jahr auch schon eine Woche nach der HU. Auch da fehlte dem Kontrollierenden ein Prüfzeichen. Der ließ es aber bei dem Hinweis, er wisse es auch nicht so genau und ich solle mich mal kundig machen. Gesagt getan, beim TÜV angefragt und die Auskunft erhalten, das unsere VXen nach STVZO zugelassen sind. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit zweier Rückspiegel  und diese müssen jeweils eine Mindestgröße von 60 cm² aufweisen. Ich darauf hin Karopapier aufgelegt, Umriss abgezeichnet, Kästchen gezählt und siehe da: 62 cm². Alles in Butter und ein Jahr Ruhe bis vorgestern...
   Ich hab dem freundlichen Beamten dann gleich die Geschichte aus dem letzten Jahr erzählt
  . Da er aber Expäde  ist, hat er sich überlegt, das die STVZO nicht gelte, da ja nach der Ummeldung jetzt nicht mehr ein Fahrzeugschein vorliege sondern die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und daher die Prüfzeichen erforderlich seien  . Konsequenterweise hat er dann einen Kontrollbericht ausgestellt mit dem Hinweis, das die Betriebserlaubnis erloschen sei. Ich könne aber weiter fahren (?). Heute also gleich zum TÜV. Der zuständige Ingenieur hat dann erst mal herzlich gelacht, dann den Kopf geschüttelt, den Kontrollbericht abgestempelt und freundlich darauf hingewiesen, das nach §72 der Übergangsvorschrift zur STVZO zu §56(2) Nr. 5 Prüfzeichen erst ab Erstzulassung 17. 06. 2003 erforderlich sind.
 Also viel Lärm um nix.
   
 Genießt das Wetter
 
 Lars
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		| Leon1896 VX-Lehrling
 
  
 Anmeldedatum: 15.08.2012
 Beiträge: 72
 Wohnort: Edemissen
 
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				|  Verfasst am: Fr Jun 07, 2013 11:19:54    Titel: |   |  
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				| Ja immer freundlich bleiben bei sowas, wir VX'er haben eh immer recht.    |  | 
	
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		| Karo VX-Geselle
 
  
 Anmeldedatum: 29.10.2011
 Beiträge: 437
 
 
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				|  Verfasst am: Fr Jun 07, 2013 13:31:01    Titel: |   |  
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				|   Wasndasfürnding?
 Das würde ich mir aber spätestens jetzt mal schriftlich geben lassen.
 Die 'Amts-Meinung', daß "die Betriebserlaubnis erloschen" sei,
 mag ein Irrtum sein. Kann einem aber durchaus den Urlaub versauen.
 Ich würde Wanderstiefel oder Bus-Geld mitnehmen
   
 Seit meiner letzten allg. Verkehrskontrolle, bei der eine junge Polizistin von einem
 älteren Motorradkollegen angelernt wurde, was eine Lenkererhöhung ist,
 wo Gasschieber verbaut werden und was eine Reifenbindung ist...
 Seitdem hab ich die Reifenfreigabe auch immer dabei. Besser is das.
   Gottseidank sind sie nicht auf die Idee gekommen, die Warnblinkanlage zu suchen -
 wie sollte ich am Strassenrand stehend nachweisen, dass ich sie nicht nachrüsten muss?
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 Na los jetze, rauf auffe Bikes un' los uffe Strasse !
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		| Arthax Gast
 
 
 
 
 
 
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				|  Verfasst am: Fr Jun 07, 2013 16:45:14    Titel: |   |  
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				| ? 	  | Zitat: |  	  | Gottseidank sind sie nicht auf die Idee gekommen, die Warnblinkanlage zu suchen - wie sollte ich am Strassenrand stehend nachweisen, dass ich sie nicht nachrüsten muss
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 Ist aber ne praktische Sache... man hat irgendwie mehr Platz beim durch-den-Stau-fahren...
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		| WupperJoe VX-König
 
  
 Anmeldedatum: 12.04.2010
 Beiträge: 1625
 Wohnort: Wuppertal
 
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				|  Verfasst am: Mi Jun 12, 2013 01:31:20    Titel: |   |  
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				| Es ist schon traurig, dass die Rennleitung die Informationen aus der Zulassungsbescheinigung nicht richtig deuten können. _________________
 Liebe VX-Grüße und Allzeit Gute Fahrt wünscht
 
 Jürgen
 
 FAHRER-NUMMER 1330
 
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		| Eulenspiegel VX-König
 
  
 Anmeldedatum: 31.07.2004
 Beiträge: 1458
 
 
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				|  Verfasst am: Mi Jun 12, 2013 06:33:39    Titel: |   |  
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				|  	  | Karo hat Folgendes geschrieben: |  	  |   Seit meiner letzten allg. Verkehrskontrolle, bei der eine junge Polizistin von einem
 älteren Motorradkollegen angelernt wurde, was eine Lenkererhöhung ist,
 wo Gasschieber verbaut werden und was eine Reifenbindung ist...
 Seitdem hab ich die Reifenfreigabe auch immer dabei.
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 Glück gehabt, brauchen wir in der Schweiz nicht. Man darf sogar verschiedene Pneu-Fabrikate mischen...
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		| WupperJoe VX-König
 
  
 Anmeldedatum: 12.04.2010
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 Wohnort: Wuppertal
 
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				|  Verfasst am: Mi Jun 19, 2013 10:23:10    Titel: |   |  
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				|  	  | Eulenspiegel hat Folgendes geschrieben: |  	  | Man darf sogar verschiedene Pneu-Fabrikate mischen...  | 
 ...dafür wird das Tempolimit bei euch schärfer kontrolliert.
 
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 Liebe VX-Grüße und Allzeit Gute Fahrt wünscht
 
 Jürgen
 
 FAHRER-NUMMER 1330
 
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		| Steffen VX-Geselle
 
  
 Anmeldedatum: 01.03.2003
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 Wohnort: Idstein
 
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				|  Verfasst am: Mi Jun 19, 2013 15:33:21    Titel: |   |  
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				|  	  | WupperJoe hat Folgendes geschrieben: |  	  |  	  | Eulenspiegel hat Folgendes geschrieben: |  	  | Man darf sogar verschiedene Pneu-Fabrikate mischen...  | 
 ...dafür wird das Tempolimit bei euch schärfer kontrolliert.
 
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 Nicht schärfer kontrolliert,
 sondern schärfer geahndet
 
 Geiles GIF
 
 Grüssli
 Steffen
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 Steffen
 
 Mit Freude am Verfahren
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		| Eulenspiegel VX-König
 
  
 Anmeldedatum: 31.07.2004
 Beiträge: 1458
 
 
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				|  Verfasst am: Do Jun 20, 2013 06:07:19    Titel: |   |  
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				|  	  | Steffen hat Folgendes geschrieben: |  	  |  	  | WupperJoe hat Folgendes geschrieben: |  	  |  	  | Eulenspiegel hat Folgendes geschrieben: |  	  | Man darf sogar verschiedene Pneu-Fabrikate mischen...  | 
 ...dafür wird das Tempolimit bei euch schärfer kontrolliert.
 
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 Nicht schärfer kontrolliert,
 sondern schärfer geahndet
 
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 Steffen, WupperJoe hat schon recht, es wird auch schärfer kontrolliert. Schon 1-3km zu schnell in der Tempo 50- bzw. 60-Zone kostet sofort 40 Franken...
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