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		| Wolfgang VX-Geselle
 
 
 Anmeldedatum: 01.01.2004
 Beiträge: 270
 Wohnort: Freiburg i. Br.
 
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				|  Verfasst am: Mo Okt 23, 2006 19:51:22    Titel: Seltsam |   |  
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				| Salli, 
 in den neuen Deutschen Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II) steht nur noch:
 
 ZU G:242*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*
 
 Wer will das bei einer Fahrzeug- und Personenkontrolle kompetent beurteilen?
 
 Ist das jetzt (sozusagen) ein Freibrief?
 
 Könnte bei der nächsten Tour ja Felgen mit Stollenreifen aufziehen
       
 So wot?
 Wolfgang
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		| Mirco VX-Meister
 
 
 Anmeldedatum: 30.06.2003
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 Wohnort: Paris
 
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				|  Verfasst am: Fr Okt 27, 2006 12:06:21    Titel: |   |  
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				| Moin, 
 meines Wissens ist doch das Problem, das im neuen Fahrzeugschein nur noch die Originalfreigaben explizit aufgeführt sind.
 
 Würde jetzt annehmen, daß das bei der VX die alten Metzeler sind.
 
 Beim Auto wurde mir seitens der Zulassungsstelle gesagt, ich solle wegen der Freigaben meiner Sonderbereifung den alten ungültigen Fahrzeugschein im Handschuhfach mitführen, auf dem auch die zusätzlichen Freigaben eingetragen sind.
 
 Ansonsten müßte man immer explizit die Herstellerfreigabe für Reifentyp und Felgentyp für das KFZ mitführen.
 
 Also im Grunde genau das Gegenteil eines Freibriefs.
 
 Grüße,
 
 Mirco
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		| OttmarX VX-Meister
 
  
 Anmeldedatum: 22.07.2006
 Beiträge: 766
 Wohnort: Erftstadt
 
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				|  Verfasst am: Fr Okt 27, 2006 13:27:35    Titel: |   |  
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				| Bei der Ummeldung meiner Skorpion hat die Frau von der Zulassungs- Stelle eine Kopie des alten Briefes gemacht und diesen abgestempelt.
 Ich habe jetzt also sozusagen 2 Briefe.
 
 Wobei ich die Kopie nicht mitnehme, sondern zuhause liegen habe.
 Sollen sie mir doch eine Mängelkarte geben... Abnehmen werden sie
 mir die Reifen eh nicht. Abgesehen davon habe ich noch nie erlebt,
 dass einer von der (grünen) Rennleitung Reifen moniert hat, solange
 die nicht durch ungewöhnliches Format auffallen....
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 Mit 66 Jahren....
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		| Wolfgang VX-Geselle
 
 
 Anmeldedatum: 01.01.2004
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 Wohnort: Freiburg i. Br.
 
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				|  Verfasst am: Fr Okt 27, 2006 18:42:50    Titel: |   |  
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				| und was heißt jetzt: 
 ZU G:242*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*
 
 
       
 Vor allem: Was bedeutet G:242
   
 Ich habe leider keine Ahnung. Was meint vor allem der TÜV dazu
   
 Viele Grüße
 Wolfgang
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